Institut für Nachschulung
INFAR - Bleiben Sie in Fahrt!
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Zur Anmeldung:
Die Anmeldung für einen Nachschulungstermin können Sie bei uns online durchführen oder Sie wenden sich telefonisch an unser Sekretariat. Wählen Sie dazu bitte einfach einen entsprechenden Kursort in Ihrer Umgebung aus, teilen sie ihn uns auf ihrem gewünschten Weg mit und wir bemühen uns für Sie einen möglichst optimalen Termin zu finden.
Zum Kursablauf:
Bei unseren Nachschulungskursen werden Sie über die gesamte Kursdauer von speziell ausgebildeten VerkehrspsychologInnen begleitet. Ein Nachschulungskurs ist zusammengesetzt aus mindestens 4 Terminen mit der Dauer von jeweils 3 bis 3,5 Stunden (gesetzliche Vorgabe). Sie finden üblicherweise abends und einmal pro Woche statt. Vereinzelte Kurse bieten wir ortsspezifisch auch am Wochenende an. Um für Sie die Anreise und Erreichbarkeit zu erleichtern, bieten wir unsere Kurse an zahlreichen Orten in der Steiermark an. Genauere Information zu Kursorten und Terminen erhalten sie über unser Sekretariat.
Nachfolgend erfahren Sie Details zu den unterschiedlichen Nachschulungskursen.
(Driver Improvement, Einstellungs- und Verhaltenstraining, Nachschulung bei Alkohol Delikt)
Der Grund, aus dem Nachschulungskurse für Lenker mit Alkoholdelikten (mit und ohne Probeführerschein) von der Behörde verordnet werden, ist um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen. Personen sollen durch den Nachschulungskurs mithilfe eines Einstellungs- und Verhaltenstrainings von einer erneuten Fahrt in alkoholisiertem Zustand abgehalten werden. Um den Führerschein oder Lenkerberechtigung nach einem Führerscheinentzug wieder zu erhalten, werden alkoholauffällige Kraftfahrer von der Behörde (beispielsweise der Verkehrsjurist/die Verkehrsjuristin) aufgefordert an einer Nachschulungsmaßnahme teilzunehmen.
Schwerpunkte in einer Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:
(Nachschulung bei z.B. Verkehrsauffälligkeit oder Drogen Delikt)
Der Grund warum Nachschulungskurse für Lenkern mit besonderen Verkehrsdelikten (z.B. Drogeneinfluss, hohe Geschwindigkeitsübertretungen, zu geringer Sicherheitsabstand, etc.) von der Behörde verordnet werden ist um die bestehende Rückfallhäufigkeit der Lenker zu senken. Um den Führerschein oder Lenkerberechtigung wieder zu erhalten, werden auffällig gewordene Kraftfahrer von der Behörde (üblicherweise der Verkehrsreferent/die Verkehrsreferentin) aufgefordert, eine Nachschulungsmaßnahme durchzuführen.
Schwerpunkte dieser Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:
(Einstellungs- und Verhaltenstraining ohne Alkoholdelikt)
Nachschulungskurse für Kraftfahrer mit Probeführerschein werden bei spezifischen schwerwiegenden Verkehrsdelikten (ohne Alkoholdelikt) von der Behörde verordnet. Zudem hat der Betroffene eine Fahrprobe mit einem dafür ausgebildeten Fahrlehrer zu absolvieren. Der Grund für diese Maßnahme ist das Risiko für Wiederholungsfälle dieser Lenkern im Straßenverkehr zu minimieren. Um Ihren Führerschein oder Lenkerberechtigung wieder zu erhalten, werden sie von der Behörde (beispielsweise der Verkehrsjurist/die Verkehrsjuristin) aufgefordert eine Nachschulungsmaßnahme durchzuführen.
Schwerpunkte in der Nachschulungsmaßnahme sind beispielsweise:
Als Einzelnachschulung können prinzipiell alle Nachschulungskursarten durchgeführt werden, vorrausgesetzt es besteht dafür Bedarf und ein guter Grund.
Die Kosten für die Nachschulungskurse sind gesetzlich festgelegt und betragen bei:
Nachschulung, Führerschein, Hilfe bei Führerscheinentzug, verkehrspschologische Untersuchung, Screening, Kurzuntersuchung, verkehrspsychologischer Test, Schulbuslenkerausweis, Nachschulungskurs, Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsübertretung, Verkehrsauffälligkeit