Vormerksystem und Punkteführerschein

Das Vormerksystem (Punkteführerschein) bietet die Möglichkeit, hoch risikobehaftetes Fahrverhalten von Kraftfahrzeug-Lenkern festzustellen. Damit ist es möglich rechtzeitig zu verwarnen bzw. es können rechtzeitig Maßnahmen durchgeführt werden. Diese Maßnahme bewirkt eine höhere Sicherheit im Straßenverkehr.
Die Delikte, die bereits vor der Einführung des Vormerksystems zum Entzug der Lenkberechtigung geführt haben (siehe Führerscheinentzugsdelikte), bleiben unverändert. Allerdings wurden die Entzugsdelikte um einen Punkt erweitert: Jenen Personen, die sichtlich einen zu geringen Sicherheitsabstand einhalten (weniger als 0,2 Sekunden) wird der Führerschein abgenommen.

Das Vormerksystem beinhaltet insgesamt 13 Delikte. Bei der ersten Übertretung von einer dieser 13 Vormerkdelikte, wird eine Vormerkung im Führerschein-Register vorgenommen. Wird innerhalb von zwei Jahren ein weiteres Delikt begangen, ordnet die Behörde eine Maßnahme an; zum Beispiel kann dies der verpflichtete Besuch einer Nachschulung sein. Bei einem dritten Vormerkdelikt innerhalb von drei Jahren wird die Lenkberechtigung von der Behörde für mindestens drei Monate entzogen.
Die Vormerkungen im Führerschein-Register werden gelöscht, nachdem zwei Jahre lang kein weiteres Delikt durch den Lenker begangen wurde.
Weitere Informationen zum Punkteführerschein sowie zu den Delikten und den möglichen Maßnahmen finden sie beim BMvIT.

Überschreitung der 0,5 Promille Grenze:
Das Lenken eines KFZ unter Alkoholeinfluss hat eine Vormerkung im Führerscheinregister zur Folge. Das gilt sobald die 0,5 Promille-Grenze überschritten wird. Beim ersten überschreiten der 0,5 Promille Grenze behält der Lenker den Führerschein. Bei der zweiten Vormerkung dieser Art muss eine Nachschulung absolviert werden. Das Delikt wird ebenfalls im Führerscheinregister vermerkt. Kommt es innerhalb von drei Jahren zu einer dritten Übertretung einer der 13 Delikte, führt dies zum Entzug der Lenkberechtigung für mindestens drei Monate.

Falls sie detailliertere Information wünschen, gibt es beim BMvIT eine klare Zusammenstellung der 12. Führerscheingesetz und Straßenverkehrs-Ordnung Novelle in druckbarer Form aufbereitet. Diese beinhaltet Details zum Führerschein- Vormerksystem mit stand 1. September 2009.

Welche Delikte zählen nun zum Vormerksystem?

1. Übertretung der 0,5 Promille-Grenze und 0,1 Promille für Probeführerschein Besitzer
2. Übertretung der 0,1 Promille-Grenze für C-Führerschein Lenker (LKW)
3. Übertretung der 0,1 Promille-Grenze für D-Führerschein Lenker (Autobus)
4. Gefährdung von Fußgängern auf dem Schutzweg bzw. beim Einbiegen
5. Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes von 0,2 – 0,39 Sekunden
6. Überfahren einer Stopptafel mit Vorrangverletzung
7. Überfahren des Rotlichts mit Vorrangverletzung
8. Befahren des Pannenstreifens mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen und dadurch Behinderung von Einsatzfahrzeugen, Fahrzeugen des Straßendienstes, der Straßenaufsicht oder des Pannendienstes
9. Übertretung der Beschränkungen für KFZ mit gefährlichen Gütern beim Befahren von Autobahntunneln
10. Verletzung des Fahrverbots für KFZ mit gefährlichen Gütern
11. Überfahren von Rotlicht bei Bahnübergängen sowie Umfahren eines Schrankens
12. Lenken eines Kraftfahrzeuges dessen technischer Zustand bzw. dessen nicht gesicherte Ladung eine Gefährdung der Verkehrssicherheit darstellt
13. Nichtbeachtung der Vorschriften über die Kindersicherung in PKW/Kombi. Kind nicht mit einem Kindersitz oder Sitzpolster gesichert oder (bei größeren Kindern) Sicherheitsgurt nicht oder falsch verwendet.

(Nachzulesen auch im Führerscheingesetz beim BMvIT.)

Wann wird eine Nachschulung aufgrund des Vormerksystems angeordnet?

Nach dem zweiten begangenen Vormerkdelikt innerhalb von zwei Jahren, kann die Behörde eine Nachschulung anordnen.

Zum Ablauf einer Nachschulung des Vormerksystems:

Die Nachschulung ist aus zwei Gruppensitzungen zusammengesetzt. Diese Sitzungen finden in einem Zeitabstand von mindestens acht Tagen statt. Die Dauer einer Kurssitzung beläuft sich auf etwa drei Stunden. Zum Abschluss erhalten Sie eine Kursbestätigung. Die aktive Teilnahme am Kurs ist Voraussetzung für den Erhalt der Bestätigung; Prüfung gibt es keine. Wir bitten Sie bei der Anmeldung ihren bevorzugten Kursort unserem Sekretariat mitzuteilen.

Zur Anmeldung für eine Nachschulung:

Die Anmeldung für einen Nachschulungstermin können Sie online durchführen oder Sie können sich telefonisch an unser Sekretariat wenden. Wählen Sie dazu bitte einfach einen entsprechenden Kursort in Ihrer Umgebung aus, teilen Sie ihn uns auf ihrem gewünschten Weg mit und wir bemühen uns für Sie einen möglichst optimalen Termin zu finden.

 

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Verkehrspsychologie, Verkehrspsychologische Diagnostik, Verkehrstherapie

  • Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Alkohol, Drogen und anderen Gründen
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  • Sowie einige weitere Leistungen und Tätigkeitsbereiche in der Verkehrspsychologie

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