Institut für Nachschulung
INFAR - Bleiben Sie in Fahrt!
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Gemäß der Nachschulungsverordnung muss bei allen Teilnehmer zu Beginn der Nachschulung ein Alkoholtest durchgeführt werden. Beträgt bei einem Teilnehmer der Alkoholgehalt mehr als 0,1 Promille (=0,05 mg/l) oder wird der Alkoholtest verweigert, wird diesem Teilnehmer keine Kursbestätigung erteilt.
Der jeweilige Bescheid, auf dem die Anordnung zur Nachschulung angegeben ist, muss zur Nachschulungsanmeldung (oder zum ersten Kursteil) mitgebracht werden.
Folgende Rahmenbedingungen sind gesetzlich vorgegeben:
Wird, aus einem der oben genannten Gründen, die Kursbesuchsbestätigung nicht ausgegeben so ist für den Erhalt der Bestätigung neuerlich ein Nachschulungskurs zu besuchen.
Nachschulung, Führerschein, Hilfe bei Führerscheinentzug, verkehrspschologische Untersuchung, Screening, Kurzuntersuchung, verkehrspsychologischer Test, Schulbuslenkerausweis, Nachschulungskurs, Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsübertretung, Verkehrsauffälligkeit