Nachschulung und Rahmenbedingungen

Gemäß der Nachschulungsverordnung muss bei allen Teilnehmer zu Beginn der Nachschulung ein Alkoholtest durchgeführt werden. Beträgt bei einem Teilnehmer der Alkoholgehalt mehr als 0,1 Promille (=0,05 mg/l) oder wird der Alkoholtest verweigert, wird diesem Teilnehmer keine Kursbestätigung erteilt.

Der jeweilige Bescheid, auf dem die Anordnung zur Nachschulung angegeben ist, muss zur Nachschulungsanmeldung (oder zum ersten Kursteil) mitgebracht werden.

Folgende Rahmenbedingungen sind gesetzlich vorgegeben:

  • Bei erstmaligen Besuch der Nachschulung ist für alkoholauffällige Kraftfahrer ein Kurs im Umfang von 4 Gruppensitzungen zu insgesamt 15 Kurseinheiten zu besuchen.
  • Bei erstmaligen Besuch der Nachschulung ist für verkehrsauffällige Kraftfahrern (z.B. zu schnell fahren) ist ein Kurs im Umfang von 4 Gruppensitzungen zu 12 Kurseinheiten zu besuchen und zusätzlich eine Fahrprobe in einer Fahrschule mit geeignetem Personal zu absolvieren.
  • Der Zeitraum in dem die Kursteile abzuhalten sind darf nicht weniger als 22 und nicht mehr als 40 Tage betragen.
  • Mit Ausgabe der Kursbesuchsbestätigung gilt der Kurs offiziell als ordentlich besucht und abgeschlossen.
  • Vorraussetzungen für den Erhalt der Kursbesuchsbestätigung sind:
    • Teilnahme an allen Kurssitzungen
    • ausreichende Mitarbeit im Kurs
    • ein unauffälliger Alkoholtest
    • vollständige Bezahlung der Kursgebühr.

Wird, aus einem der oben genannten Gründen, die Kursbesuchsbestätigung nicht ausgegeben so ist für den Erhalt der Bestätigung neuerlich ein Nachschulungskurs zu besuchen.

INFAR Steiermark

Verkehrspsychologie, Verkehrspsychologische Diagnostik, Verkehrstherapie

  • Verkehrspsychologische Untersuchung wegen Alkohol, Drogen und anderen Gründen
  • Nachschulung und Nachschulungskurs wegen Alkohol, Drogen oder Verkehrsauffälligkeit
  • Sowie einige weitere Leistungen und Tätigkeitsbereiche in der Verkehrspsychologie

INFAR Steiermark, Schlagwörter

Nachschulung, Führerschein, Hilfe bei Führerscheinentzug, verkehrspschologische Untersuchung, Screening, Kurzuntersuchung, verkehrspsychologischer Test, Schulbuslenkerausweis, Nachschulungskurs, Alkohol, Drogen, Geschwindigkeitsübertretung, Verkehrsauffälligkeit